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Allgemeine
Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
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I. Allgemeines
Die nachstehend aufgeführten Vertragsbedingungen
gelten für alle Verträge, die mit den Käufern unserer Waren
abgeschlossen werden. Davon abweichende Bedingungen des Käufers binden
uns nur, soweit wir sie ausdrücklich und schriftlich anerkannt haben
oder soweit sie zwingendem Recht entsprechen
II. Vertragsabschluß
Unsere schriftlichen Angebote sind hinsichtlich Preis-,
Liefertermin und sonstigem Inhalt freibleibend. Die Zusendung unserer
Preislisten, Kataloge, Prospekte usw. verpflichten uns nicht zur
Lieferung. Für mündlich erteilte Auskünfte unserer Mitarbeiter
übernehmen wir keine Gewähr
Aufträge gelten nur dann als angenommen, wenn sie schriftlich
bestätigt oder ausgeführt worden sind. Erfolgt keine schriftliche
Bestätigung , so gilt die Rechnung als Auftragsbestätigung.
Telefonische Aufträge nehmen wir nur auf Gefahr des Käufers an.
Abbildungen, angegebene Maße und Gewichte oder sonstige
Leistungsdaten in unseren Katalogen und Prospekten sind immer nur als
annähernd zu betrachten. Soweit dies dem Käufer zumutbar ist, bleiben
unwesentliche Änderungen oder Abweichungen, insbesondere solche, die
die Verwendbarkeit nicht beeinträchtigen, ohne vorherige Mitteilung
vorbehalten, ebenso die Verwendung anderer Werkstoffe. Bei Irrtümern
in Katalogen, Preislisten, Prospekten, Angeboten, bei der
Auftragserfassung, in Rechnungen und sonstigen Erklärungen sind wir
berechtigt, die Richtigstellung und gegebenenfalls Nachbesserung
und/oder Gutschrifterteilung ohne vorherige Benachrichtigung
vorzunehmen, soweit dies für den Käufer zumutbar ist.
Soweit in unserem Katalog bzw. unserer Preisliste für bestimmte
Teile besondere Verpackungseinheiten vorgesehen sind, können diese
Teile nur in der angegebenen Liefermenge oder in ganzzahligen
Vielfachen derselben geliefert bzw. zurückgenommen werden.
III. Lieferung
Die Angaben über Lieferzeiten gelten als annähernd vereinbart. Wir
sind zu Teillieferungen berechtigt.
Wir sind bemüht, angegebene Lieferfristen einzuhalten, jedoch sind
Angaben über Lieferfristen freibleibend, sofern sie von uns nicht
ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet werden. Bei
Nichteinhaltung einer als verbindlich bezeichneten Lieferfrist kann
der Käufer nach fruchtlosem Ablauf einer von ihm gesetzten
angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.
Höhere Gewalt und besondere Ereignisse, insbesondere Verkehrs- und
Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe oder Werkstoffmangel, die bei uns
oder unseren Lieferanten eintreten und eine reibungslose Abwicklung
des Auftrages nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder
unmöglich machen, berechtigen uns, vom Vertrag ganz oder teilweise
zurückzutreten oder die Lieferung um die Dauer der Behinderung
zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben, ohne dass
dem Besteller hieraus Ansprüche erwachsen. Wir verpflichten uns, den
Käufer unverzüglich über o.g. Leistungshindernisse zu informieren und
ihm im Falle des Rücktritts seine erbrachten Gegenleistungen
unverzüglich zu erstatten. Wenn die Behinderung länger als drei Monate
dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung ebenfalls
berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag
zurückzutreten.
IV. Versand und Verpackung
Der Versand der Waren erfolgt ab Werk auf Kosten und Gefahr des
Käufers. Dies gilt auch dann, wenn die Waren auf unsere Veranlassung
durch Dritte zugestellt werden; in diesem Falle sind wir berechtigt,
dem Käufer die hierdurch entstehenden Kosten in Rechnung zu stellen.
Die Leistungsgefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung
an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder
zwecks Versendung das Lager des Verkäufers verlassen hat.
Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, geht die Gefahr
mit dem Zugang der Meldung der Versandbereitschaft auf diesen über.
Soweit der Besteller nichts anderes bestimmt, steht die Versandart
in unserem Ermessen. Wir übernehmen keine Garantie für den
kostengünstigsten Versand.
Wir behalten uns vor, die benötigte Verpackung zu berechnen.
V. Preise
Die vereinbarten Preise gelten ab Werk ausschließlich
Verpackung.Die Preise verstehen sich in unserer Hauswährung (EURO /€),
sofern keine andere Bezeichnung getroffen ist. In unseren Preisen ist
die Mehrwertsteuer nicht enthalten, soweit nicht ausdrücklich etwas
anderes vereinbart ist.
Bei Preis- oder Währungsänderungen werden die am Tag des Eingangs
des Auftrags gültigen Preise in Anrechnung gebracht.
Preisberichtigungen aufgrund von offenkundigen Irrtümern auf
Rechnungen und Lieferscheinen bleiben vorbehalten.
VI. Beanstandung und Gewährleistung
Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung
oder Rügen wegen erkennbarer Mängel müssen unverzüglich schriftlich
bei uns gemeldet werden. Bei nicht rechtzeitiger Mitteilung solcher
Beanstandungen oder Mängelrügen gilt die Lieferung als genehmigt.
Wir leisten Gewähr für die einwandfreie Beschaffenheit der von uns
gelieferten Teile, insbesondere für zugesicherte Eigenschaften und für
Fehlerfreiheit entsprechend dem jeweiligen Stand der Technik.
Die Frist für die Geltendmachung von Mängelansprüchen beträgt ein
Jahr ab Lieferung der Produkte. Soweit ein von uns zu vertretender
Mangel an der Ware vorliegt, ist uns zunächst die Möglichkeit der
Nacherfüllung einzuräumen. Diese kann nach unserer Wahl entweder durch
die Instandsetzung oder Neulieferung der entsprechenden Teile
erfolgen. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, kann der Käufer nach
seiner Wahl die Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder den
Rücktritt von Vertrag verlangen. Die Nacherfüllung gilt nach zwei
vergeblichen Versuchen als fehlgeschlagen.
Die Gewährleistungsansprüche erlöschen, wenn der Liefergegenstand
von fremder Seite oder durch Einbau von Teilen fremder Herkunft
verändert wird. Die Gewährleistung erlischt ferner, wenn der
Liefergegenstand durch normalen Verschleiß ausfällt oder der Mangel
auf unsachgemäße Montage, falsche Handhabung oder mangelhafte Wartung
zurückzuführen ist. Die Gewährleistung erlischt schließlich, wenn
gesetzliche oder von uns bzw. unseren Zulieferern erlassene Einbau-
und Behandlungsvorschriften nicht befolgt werden.
Mängelansprüche sind ausgeschlossen, wenn sich die beanstandeten
Teile nicht mehr am Bestimmungsort befinden und Beanstandungen wegen
unvollständiger oder unrichtiger Lieferung sowie wegen erkennbarer
Mängel nicht unverzüglich schriftlich geltend gemacht worden sind.
Beanstandete Waren sind auf unsere Kosten per UPS- Standardversand
einzusenden (unsere UPS- Kundenkontonummer wird nach der schriftlichen
Mitteilung der Reklamation mitgeteilt) und werden kostenfrei geprüft.
Mitgelieferte Pack- und Kontrollzettel bitten wir der Rücksendung
beizufügen. Erweist sich die beanstandete Ware als fehlerfrei, hat der
Käufer dem Verkäufer die durch den Transport und die Prüfung
entstanden Kosten zu ersetzen.
VII. Eigentumsvorbehalt und Pfändungen
Die Waren werden unter Eigentumsvorbehalt geliefert. Sie bleiben
bis zur vollständigen Befriedigung unserer sämtlichen, auch der
künftig entstehenden Forderungen, aus der Geschäftsverbindung unser
Eigentum. Dies gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte vom
Käufer bezeichnete Warenlieferungen bezahlt ist. Wechsel oder Schecks
führen erst durch ihre Einlösung zur Befriedigung unserer Ansprüche.
Verarbeitung und Umbildung erfolgen stets für den Verkäufer als
Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für ihn. Erlischt das (Mit-)
Eigentum des Verkäufers durch Verbindung, so wird bereits jetzt
vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Käufers an der einheitlichen
Sache wertanteilsmäßig (Rechnungsendbetrag incl. MwSt.) auf den
Verkäufer übergeht. Der Käufer verwahrt das (Mit-) Eigentum des
Verkäufers unentgeltlich
Dem Käufer ist die Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt
stehenden Waren im gewöhnlichen Geschäftsgang gestattet. Die
Gestattung ist widerruflich. Die Weiterveräußerung darf nur gegen
Barzahlung oder unter Eigentumsvorbehalt erfolgen
Sicherungsübereignungen, Verpfändungen und andere unsere Rechte
beeinträchtigenden Verfügungen sind dem Käufer nicht gestattet. Der
Käufer tritt hiermit alle ihm aus einer Weiterveräußerung oder aus
einem sonstigen Rechtsgrund hinsichtlich der Ware jetzt oder später
zustehenden Forderungen sicherungshalber an uns ab. Auf Verlangen hat
er jederzeit eine Aufstellung der auf uns übergegangenen Forderungen
zu übersenden und den Schuldner von der Abtretung zu benachrichtigen.
Er ist jedoch ermächtigt, die an uns abgetretenen Forderungen solange
einzuziehen, als er seinen Zahlungsverpflichtungen vereinbarungsgemäß
nachkommt. Die eingezogenen Beträge sind unverzüglich an uns
abzuführen, solange uns fällige Forderungen gegen den Käufer zustehen.
Die gewährten Sicherheiten werden auf Verlangen des Käufers nach
unserer Wahl freigegeben, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig
um mehr als 20% übersteigt.
Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der
Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage
gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage
ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage
gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den uns
entstandenen Ausfall
VIII. Zahlungen und Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind zahlbar zu den auf den Rechnungen
vermerkten Zahlungsbedingungen.
Bei ersten Lieferungen behalten wir uns Versendung gegen Nachnahme
oder Vorkasse vor, es sei denn, dass uns befriedigende Referenzen mit
der Bestellung übermittelt werden. Zu Skontoabzügen ist der Käufer nur
dann berechtigt, wenn im Zeitpunkt der Skontierung unsere sonstigen
Forderungen sämtlichst beglichen sind. Zieht sich der Käufer bei der
Bezahlung von Rechnungen Skonto ab, dann ist bei der Verrechnung von
Gutschriften der Skonto entsprechend zurück zu rechnen. Gerät der
Käufer mit fälligen Zahlungen in Verzug, schuldet er Verzugszinsen in
Höhe von 12% per anno. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung eines
Rechnungsbetrags kommt es nicht auf die Absendung, sondern auf den
Eingang des Geldes an.
Zahlungen werden unabhängig von evtl. Zahlungsbestimmungen des
Käufers gemäß § 366, 367 BGB verrechnet. Wechsel werden nur
angenommen, wenn dies zuvor vereinbart wurde
Verschlechtern sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Käufers
nach Auftragserteilung oder stellt sich aufgrund eingeholter Auskünfte
heraus, dass der Kreditwürdigkeit des Käufers Bedenken begegnen, sind
wir berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheiten zu verlangen. Ist
der Käufer mit einer Zahlung im Verzug, so werden unsere sämtlichen
Forderungen ohne Rücksicht auf das gewährte Ziel zur unverzüglichen
Barzahlung fällig; dies gilt auch dann, wenn wir Wechsel oder Schecks
herein genommen haben. In jedem dieser Fälle sind wir berechtigt, noch
nicht ausgeführte Lieferungen zu verweigern oder sie von einer
Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung abhängig zu machen, hierzu eine
angemessene Nachfrist zu setzen und nach ergebnislosem Fristablauf vom
Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu
verlangen.
Unsere Außendienstmitarbeiter (Vertreter) sind zur Entgegennahme
von Zahlungen nur mit besonderer Vollmacht berechtigt
Nimmt der Käufer die Ware nicht ab oder kann die Lieferung aus
sonstigen von ihm zu vertretenden Gründen nicht durchgeführt werden,
sind wir berechtigt, eine Entschädigung von 10% des Auftragswertes zu
verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein
Schaden nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist.
IX. Haftung, Einredebeschränkungen, Abholungsanspruch
Schadenersatzansprüche sind unabhängig von der Art der
Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlung,
ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges
Handeln vorliegt.
Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir für jede
Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zu Höhe des vorhersehbaren Schadens.
Ansprüche auf entgangenen Gewinn, ersparte Aufwendungen, aus
Schadensersatzansprüchen Dritter sowie auf sonstige mittelbare oder
Folgeschäden können nicht verlangt werden, es sei denn, ein von uns
garantiertes Beschaffenheitsmerkmal bezweckt gerade, den Käufer gegen
solche Schäden abzusichern.
Die Haftung und deren Ausschlüsse in den Absätzen 1 und 2 gelten nicht
für Ansprüche, die wegen arglistigen Verhaltens des Verkäufers
entstanden sind, sowie bei einer Haftung für garantierte
Beschaffenheitsmerkmale, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz
sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit.
Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies
auch für unsere Angestellte, Arbeitnehmer, Vertreter und
Erfüllungsgehilfen
Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung,
auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur
berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden
oder unstreitig sind. Zur Zurückbehaltung ist der Käufer jedoch auch
wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.Der
Käufer darf Ansprüche gegen uns ohne unsere Zustimmung nicht an Dritte
abtreten.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers - insbesondere
Zahlungsverzug - sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und
die Vorbehaltsware herauszuverlangen. Dabei entstehende Kosten gehen
zu Lasten des Käufers. Bei Pfändungen von Eigentumsvorbehaltsware oder
sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Käufer unverzüglich
schriftlich zu benachrichtigen.
X. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Unser Geschäftssitz ist Erfüllungsort und Gerichtsstand. Wir sind
jedoch berechtigt, auch ein anderes zuständiges Gericht in und
außerhalb der Bundesrepublik Deutschland anzurufen, insbesondere wenn
der Käufer seinen Wohnsitz oder Geschäftssitz im Ausland hat
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland,
auch bei Geschäften mit ausländischen Firmen oder Lieferung in das
Ausland. Die Bestimmungen des UN- Kaufrechts finden keine Anwendung.
XI. Schlußbestimmungen
Die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit einer der vorgenannten
Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Ist eine Bestimmung dieser Vertragsbedingungen unwirksam, so ist diese
durch eine gültige Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen
Zweck der unwirksamen Bestimmung am besten gerecht wird.
Abänderungen oder Ergänzungen zu diesen Bedingungen bedürfen
unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
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Großpostwitz, den 11.01.2007
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Fahrzeugtechnik Miunske GmbH. |
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