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Allgemeine Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

I. Allgemeines

Die nachstehend aufgeführten Vertragsbedingungen gelten für alle Verträge, die mit den Käufern unserer Waren abgeschlossen werden. Davon abweichende Bedingungen des Käufers binden uns nur, soweit wir sie ausdrücklich und schriftlich anerkannt haben oder soweit sie zwingendem Recht entsprechen

II. Vertragsabschluß

  1. Unsere schriftlichen Angebote sind hinsichtlich Preis-, Liefertermin und sonstigem Inhalt freibleibend. Die Zusendung unserer Preislisten, Kataloge, Prospekte usw. verpflichten uns nicht zur Lieferung. Für mündlich erteilte Auskünfte unserer Mitarbeiter übernehmen wir keine Gewähr
  2. Aufträge gelten nur dann als angenommen, wenn sie schriftlich bestätigt oder ausgeführt worden sind. Erfolgt keine schriftliche Bestätigung , so gilt die Rechnung als Auftragsbestätigung. Telefonische Aufträge nehmen wir nur auf Gefahr des Käufers an.
  3. Abbildungen, angegebene Maße und Gewichte oder sonstige Leistungsdaten in unseren Katalogen und Prospekten sind immer nur als annähernd zu betrachten. Soweit dies dem Käufer zumutbar ist, bleiben unwesentliche Änderungen oder Abweichungen, insbesondere solche, die die Verwendbarkeit nicht beeinträchtigen, ohne vorherige Mitteilung vorbehalten, ebenso die Verwendung anderer Werkstoffe. Bei Irrtümern in Katalogen, Preislisten, Prospekten, Angeboten, bei der Auftragserfassung, in Rechnungen und sonstigen Erklärungen sind wir berechtigt, die Richtigstellung und gegebenenfalls Nachbesserung und/oder Gutschrifterteilung ohne vorherige Benachrichtigung vorzunehmen, soweit dies für den Käufer zumutbar ist.
  4. Soweit in unserem Katalog bzw. unserer Preisliste für bestimmte Teile besondere Verpackungseinheiten vorgesehen sind, können diese Teile nur in der angegebenen Liefermenge oder in ganzzahligen Vielfachen derselben geliefert bzw. zurückgenommen werden.

III. Lieferung

  1. Die Angaben über Lieferzeiten gelten als annähernd vereinbart. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt.
  2. Wir sind bemüht, angegebene Lieferfristen einzuhalten, jedoch sind Angaben über Lieferfristen freibleibend, sofern sie von uns nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet werden. Bei Nichteinhaltung einer als verbindlich bezeichneten Lieferfrist kann der Käufer nach fruchtlosem Ablauf einer von ihm gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.
  3. Höhere Gewalt und besondere Ereignisse, insbesondere Verkehrs- und Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe oder Werkstoffmangel, die bei uns oder unseren Lieferanten eintreten und eine reibungslose Abwicklung des Auftrages nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen uns, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten oder die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben, ohne dass dem Besteller hieraus Ansprüche erwachsen. Wir verpflichten uns, den Käufer unverzüglich über o.g. Leistungshindernisse zu informieren und ihm im Falle des Rücktritts seine erbrachten Gegenleistungen unverzüglich zu erstatten. Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung ebenfalls berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.

IV. Versand und Verpackung

  1. Der Versand der Waren erfolgt ab Werk auf Kosten und Gefahr des Käufers. Dies gilt auch dann, wenn die Waren auf unsere Veranlassung durch Dritte zugestellt werden; in diesem Falle sind wir berechtigt, dem Käufer die hierdurch entstehenden Kosten in Rechnung zu stellen.
  2. Die Leistungsgefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager des Verkäufers verlassen hat.
  3. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, geht die Gefahr mit dem Zugang der Meldung der Versandbereitschaft auf diesen über.
  4. Soweit der Besteller nichts anderes bestimmt, steht die Versandart in unserem Ermessen. Wir übernehmen keine Garantie für den kostengünstigsten Versand.
  5. Wir behalten uns vor, die benötigte Verpackung zu berechnen.

V. Preise

  1. Die vereinbarten Preise gelten ab Werk ausschließlich Verpackung.Die Preise verstehen sich in unserer Hauswährung (EURO /€), sofern keine andere Bezeichnung getroffen ist. In unseren Preisen ist die Mehrwertsteuer nicht enthalten, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
  2. Bei Preis- oder Währungsänderungen werden die am Tag des Eingangs des Auftrags gültigen Preise in Anrechnung gebracht. Preisberichtigungen aufgrund von offenkundigen Irrtümern auf Rechnungen und Lieferscheinen bleiben vorbehalten.

VI. Beanstandung und Gewährleistung

  1. Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung oder Rügen wegen erkennbarer Mängel müssen unverzüglich schriftlich bei uns gemeldet werden. Bei nicht rechtzeitiger Mitteilung solcher Beanstandungen oder Mängelrügen gilt die Lieferung als genehmigt.
  2. Wir leisten Gewähr für die einwandfreie Beschaffenheit der von uns gelieferten Teile, insbesondere für zugesicherte Eigenschaften und für Fehlerfreiheit entsprechend dem jeweiligen Stand der Technik.
  3. Die Frist für die Geltendmachung von Mängelansprüchen beträgt ein Jahr ab Lieferung der Produkte. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel an der Ware vorliegt, ist uns zunächst die Möglichkeit der Nacherfüllung einzuräumen. Diese kann nach unserer Wahl entweder durch die Instandsetzung oder Neulieferung der entsprechenden Teile erfolgen. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, kann der Käufer nach seiner Wahl die Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder den Rücktritt von Vertrag verlangen. Die Nacherfüllung gilt nach zwei vergeblichen Versuchen als fehlgeschlagen.
  4. Die Gewährleistungsansprüche erlöschen, wenn der Liefergegenstand von fremder Seite oder durch Einbau von Teilen fremder Herkunft verändert wird. Die Gewährleistung erlischt ferner, wenn der Liefergegenstand durch normalen Verschleiß ausfällt oder der Mangel auf unsachgemäße Montage, falsche Handhabung oder mangelhafte Wartung zurückzuführen ist. Die Gewährleistung erlischt schließlich, wenn gesetzliche oder von uns bzw. unseren Zulieferern erlassene Einbau- und Behandlungsvorschriften nicht befolgt werden.
  5. Mängelansprüche sind ausgeschlossen, wenn sich die beanstandeten Teile nicht mehr am Bestimmungsort befinden und Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung sowie wegen erkennbarer Mängel nicht unverzüglich schriftlich geltend gemacht worden sind.
  6. Beanstandete Waren sind auf unsere Kosten per UPS- Standardversand einzusenden (unsere UPS- Kundenkontonummer wird nach der schriftlichen Mitteilung der Reklamation mitgeteilt) und werden kostenfrei geprüft. Mitgelieferte Pack- und Kontrollzettel bitten wir der Rücksendung beizufügen. Erweist sich die beanstandete Ware als fehlerfrei, hat der Käufer dem Verkäufer die durch den Transport und die Prüfung entstanden Kosten zu ersetzen.

VII. Eigentumsvorbehalt und Pfändungen

  1. Die Waren werden unter Eigentumsvorbehalt geliefert. Sie bleiben bis zur vollständigen Befriedigung unserer sämtlichen, auch der künftig entstehenden Forderungen, aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum. Dies gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte vom Käufer bezeichnete Warenlieferungen bezahlt ist. Wechsel oder Schecks führen erst durch ihre Einlösung zur Befriedigung unserer Ansprüche.
  2. Verarbeitung und Umbildung erfolgen stets für den Verkäufer als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für ihn. Erlischt das (Mit-) Eigentum des Verkäufers durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungsendbetrag incl. MwSt.) auf den Verkäufer übergeht. Der Käufer verwahrt das (Mit-) Eigentum des Verkäufers unentgeltlich
  3. Dem Käufer ist die Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im gewöhnlichen Geschäftsgang gestattet. Die Gestattung ist widerruflich. Die Weiterveräußerung darf nur gegen Barzahlung oder unter Eigentumsvorbehalt erfolgen Sicherungsübereignungen, Verpfändungen und andere unsere Rechte beeinträchtigenden Verfügungen sind dem Käufer nicht gestattet. Der Käufer tritt hiermit alle ihm aus einer Weiterveräußerung oder aus einem sonstigen Rechtsgrund hinsichtlich der Ware jetzt oder später zustehenden Forderungen sicherungshalber an uns ab. Auf Verlangen hat er jederzeit eine Aufstellung der auf uns übergegangenen Forderungen zu übersenden und den Schuldner von der Abtretung zu benachrichtigen. Er ist jedoch ermächtigt, die an uns abgetretenen Forderungen solange einzuziehen, als er seinen Zahlungsverpflichtungen vereinbarungsgemäß nachkommt. Die eingezogenen Beträge sind unverzüglich an uns abzuführen, solange uns fällige Forderungen gegen den Käufer zustehen.
  4. Die gewährten Sicherheiten werden auf Verlangen des Käufers nach unserer Wahl freigegeben, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20% übersteigt.
  5. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den uns entstandenen Ausfall

VIII. Zahlungen und Zahlungsbedingungen

  1. Unsere Rechnungen sind zahlbar zu den auf den Rechnungen vermerkten Zahlungsbedingungen.
  2. Bei ersten Lieferungen behalten wir uns Versendung gegen Nachnahme oder Vorkasse vor, es sei denn, dass uns befriedigende Referenzen mit der Bestellung übermittelt werden. Zu Skontoabzügen ist der Käufer nur dann berechtigt, wenn im Zeitpunkt der Skontierung unsere sonstigen Forderungen sämtlichst beglichen sind. Zieht sich der Käufer bei der Bezahlung von Rechnungen Skonto ab, dann ist bei der Verrechnung von Gutschriften der Skonto entsprechend zurück zu rechnen. Gerät der Käufer mit fälligen Zahlungen in Verzug, schuldet er Verzugszinsen in Höhe von 12% per anno. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung eines Rechnungsbetrags kommt es nicht auf die Absendung, sondern auf den Eingang des Geldes an.
  3. Zahlungen werden unabhängig von evtl. Zahlungsbestimmungen des Käufers gemäß § 366, 367 BGB verrechnet. Wechsel werden nur angenommen, wenn dies zuvor vereinbart wurde
  4. Verschlechtern sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Käufers nach Auftragserteilung oder stellt sich aufgrund eingeholter Auskünfte heraus, dass der Kreditwürdigkeit des Käufers Bedenken begegnen, sind wir berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheiten zu verlangen. Ist der Käufer mit einer Zahlung im Verzug, so werden unsere sämtlichen Forderungen ohne Rücksicht auf das gewährte Ziel zur unverzüglichen Barzahlung fällig; dies gilt auch dann, wenn wir Wechsel oder Schecks herein genommen haben. In jedem dieser Fälle sind wir berechtigt, noch nicht ausgeführte Lieferungen zu verweigern oder sie von einer Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung abhängig zu machen, hierzu eine angemessene Nachfrist zu setzen und nach ergebnislosem Fristablauf vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
  5. Unsere Außendienstmitarbeiter (Vertreter) sind zur Entgegennahme von Zahlungen nur mit besonderer Vollmacht berechtigt
  6. Nimmt der Käufer die Ware nicht ab oder kann die Lieferung aus sonstigen von ihm zu vertretenden Gründen nicht durchgeführt werden, sind wir berechtigt, eine Entschädigung von 10% des Auftragswertes zu verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist.

IX. Haftung, Einredebeschränkungen, Abholungsanspruch

  1. Schadenersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlung, ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
    Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zu Höhe des vorhersehbaren Schadens. Ansprüche auf entgangenen Gewinn, ersparte Aufwendungen, aus Schadensersatzansprüchen Dritter sowie auf sonstige mittelbare oder Folgeschäden können nicht verlangt werden, es sei denn, ein von uns garantiertes Beschaffenheitsmerkmal bezweckt gerade, den Käufer gegen solche Schäden abzusichern.
    Die Haftung und deren Ausschlüsse in den Absätzen 1 und 2 gelten nicht für Ansprüche, die wegen arglistigen Verhaltens des Verkäufers entstanden sind, sowie bei einer Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
    Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für unsere Angestellte, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen
  2. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind. Zur Zurückbehaltung ist der Käufer jedoch auch wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.Der Käufer darf Ansprüche gegen uns ohne unsere Zustimmung nicht an Dritte abtreten.
  3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers - insbesondere Zahlungsverzug - sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen. Dabei entstehende Kosten gehen zu Lasten des Käufers. Bei Pfändungen von Eigentumsvorbehaltsware oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.

X. Erfüllungsort und Gerichtsstand

  1. Unser Geschäftssitz ist Erfüllungsort und Gerichtsstand. Wir sind jedoch berechtigt, auch ein anderes zuständiges Gericht in und außerhalb der Bundesrepublik Deutschland anzurufen, insbesondere wenn der Käufer seinen Wohnsitz oder Geschäftssitz im Ausland hat
  2. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch bei Geschäften mit ausländischen Firmen oder Lieferung in das Ausland. Die Bestimmungen des UN- Kaufrechts finden keine Anwendung.

XI. Schlußbestimmungen

  1. Die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit einer der vorgenannten Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Ist eine Bestimmung dieser Vertragsbedingungen unwirksam, so ist diese durch eine gültige Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am besten gerecht wird.
  2. Abänderungen oder Ergänzungen zu diesen Bedingungen bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.

Großpostwitz, den 11.01.2007

Fahrzeugtechnik Miunske GmbH.

   

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